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   FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 6234/98   

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https://dejure.org/2000,10998
FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 6234/98 (https://dejure.org/2000,10998)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2000 - 12 K 6234/98 (https://dejure.org/2000,10998)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 12 K 6234/98 (https://dejure.org/2000,10998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Schadensersatzleistungen wegen Wirtshausrangelei als außergewöhnliche Belastung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Wirtshausrangelei; Schadenersatz; Außergewöhnliche Belastung; Zwangsläufigkeit; Schmerzensgeld; Zivilprozess; Anwaltskosten. - Schadensersatzleistungen wegen Wirtshausrangelei als außergewöhnliche Belastung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1051
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.06.1982 - VI R 41/79

    Zwangsläufigkeit von Schadensersatzzahlungen, wenn Steuerpflichtiger nicht

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 6234/98
    In Anlehnung an das zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ergangene grundlegende BFH-Urteil vom 5.7.1963 VI 272/61 S (BStBl III 1963, 499) hat der BFH mit Urteil vom 3.6.1982 VI R 41/79, BStBl II 1982, 749 entschieden, dass Schadensersatzzahlungen dann zwangsläufig im Sinne von § 33 EStG sein können, wenn der Steuerpflichtige bei der Schädigung nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

    Vielmehr erweist es sich in derartigen Fällen als notwendig, auf die den Aufwendungen zugrunde liegenden Vorgänge zurückzugreifen und zu fragen, ob das die Verpflichtung verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig war (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1982, 749 und vom 19.12.1995 III R 177/94, BStBl II 1996, 197).

    Zwar hat der BFH in dem bereits skizzierten Urteil in BStBl II 1982, 749 die Abzugsfähigkeit von Schadensersatzzahlungen als außergewöhnliche Belastung davon abhängig gemacht, dass der Steuerpflichtige bei der Schädigung weder vorsätzlich noch leichtfertig (grob fahrlässig) gehandelt hat.

  • BFH, 05.07.1963 - VI 272/61 S

    Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 33

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 6234/98
    In Anlehnung an das zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ergangene grundlegende BFH-Urteil vom 5.7.1963 VI 272/61 S (BStBl III 1963, 499) hat der BFH mit Urteil vom 3.6.1982 VI R 41/79, BStBl II 1982, 749 entschieden, dass Schadensersatzzahlungen dann zwangsläufig im Sinne von § 33 EStG sein können, wenn der Steuerpflichtige bei der Schädigung nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

    Die im Zivilprozess angefallenen Zinsen und Anwaltsgebühren teilen als Folgekosten das rechtliche Schicksal des Schmerzensgeldes (vgl. BFH in BStBl III 1963, 499; ferner BFH-Urteil vom 17.5.2000 X R 13/97, BStBl II 2000, 665).

  • BFH, 26.02.1998 - III R 59/97

    Kapitalabfindung zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 6234/98
    Entsprechendes gilt, wenn die Übernahme der Rechtspflicht ihrerseits auf rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung bzw. einer tatsächlichen Zwangsläufigkeit beruht (vgl. zu den vorstehenden Rechtsgrundsätzen das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26.2.1998 III R 59/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1998, 605, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.05.2000 - X R 13/97

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 6234/98
    Die im Zivilprozess angefallenen Zinsen und Anwaltsgebühren teilen als Folgekosten das rechtliche Schicksal des Schmerzensgeldes (vgl. BFH in BStBl III 1963, 499; ferner BFH-Urteil vom 17.5.2000 X R 13/97, BStBl II 2000, 665).
  • BFH, 19.12.1995 - III R 177/94

    Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen sowie Kosten der

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 6234/98
    Vielmehr erweist es sich in derartigen Fällen als notwendig, auf die den Aufwendungen zugrunde liegenden Vorgänge zurückzugreifen und zu fragen, ob das die Verpflichtung verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig war (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1982, 749 und vom 19.12.1995 III R 177/94, BStBl II 1996, 197).
  • BFH, 24.06.2004 - III B 158/03

    Außergewöhnliche Belastung: Schäden durch Flugunfall

    Das FG weicht damit nicht von den BFH-Urteilen vom 3. Juni 1982 VI R 41/79 (BFHE 136, 370, BStBl II 1982, 749) und vom 18. Juli 1986 III R 178/80 (BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745), vom BFH-Beschluss vom 17. Juni 2003 III B 55/02 (BFH/NV 2003, 1324) oder vom Urteil des Hessischen FG vom 12. Dezember 2000 12 K 6234/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 1051) ab.

    Da dem Urteil des Hessischen FG in EFG 2001, 1051 eine engere Auffassung als dem BFH-Urteil in BFHE 136, 370, BStBl II 1982, 749 zugrunde liegt, liegt auch keine Divergenz zu diesem Urteil vor.

  • FG München, 07.10.2003 - 2 K 5846/00

    Der Abschluss eines Vergleiches und fahrlässiges Verhalten sind nicht

    Der Kläger befand sich bei Abschluss des Vergleiches nicht in einer Zwangslage, in der er nur die Wahl hatte, unberechtigte Ansprüche anzuerkennen oder sich dem Risiko unüberschaubarer Kosten und immateriellen Folgeschäden auszusetzen (wie im Fall des Urteils des Hessischen Finanzgericht vom 12. Dezember 2000, Az.: 12 K 6234/98, EFG 2001, 1051).
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